König Adolf befreite Windsheim[1] 1295 von allen auswärtigen Gerichten.[2] Mit einer heute verlorenen Urkunde vom 4. Februar 1302 verlieh König Albrecht I. das Recht zur Steuererhebung, wobei aus dem Urkundentext hervorgeht, dass Windsheim das Steuerprivileg bereits unter König Rudolf erhalten hatte.[3] Im Verlauf des 14. Jahrhunderts wurden diese Privilegien mehrfach erneuert. 1347 wurde die Stadt von König Karl IV. an die Burggrafen von Nürnberg verpfändet (Bezeichnung: unser und des reyches stat),[4] konnte sich jedoch aus der Verpfändung auslösen, woraufhin sie 1360 das Versprechen erhielt, sie solle fortan nicht mehr verpfändet werden.[5] Im selben Jahr erhielt die Stadt zudem die Erlaubnis zur Erhebung eines Ungeldes nach dem Vorbild der Stadt Rothenburg.[6]


[1] Den Zusatz „Bad“ erhielt Windsheim erst 1961, weshalb hier für das Mittelalter darauf verzichtet wird.

[2]  RI VI,2, Nr. 611; Druck: Schultheiss, UB Windsheim, Nr. 34.

[3] Druck und Regest: Schultheiss, UB Windsheim, Nr. 47.

[4] RIplus Regg. Karl IV.,Nr. 204, Druck: MGH Constitutiones VIII, Nr. 290 (Zitat ebd.).

[5]  RI VIII n. 3028.

[6]  RIplus Regg. Karl IV., Nr. 4583, Druck: MGH Constitutiones XIII,1, Nr. 16.

Stadtarchiv Windsheim

Historisches Archiv des Germanischen Nationalmuseums, Bestand Reichsstadt Windsheim

Staatsarchiv Nürnberg, Bestand Stadt Windsheim

Die archivalische Überlieferung der Stadt Windsheim verteilte sich im 18. und 19. Jahrhundert auf verschiedene Institutionen, beispielsweise erwarb das Germanische Nationalmuseum einige Quellen, es fanden jedoch auch Rückführungen ins Stadtarchiv statt. Dennoch liegen Teile der Bestände auch heute verteilt.  

Urkundenbuch der Reichsstadt Windsheim von 741-1400. Bearb. v. Werner Schultheiss (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte III. Reihe Bd. 4). Würzburg,1963.

  • Estermann, Alfred: Geschichte und Gegenwart einer fränkischen Stadt. Bad Windsheim 1989.
  • Schultheiß, Werner (Bearb.): Urkundenbuch der Reichsstadt Windsheim von 741-1400. Bearbeitet im Auftrag der Stadt Bad Windsheim von Werner Schultheiss. Würzburg,1963. (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte III. Reihe Bd. 4)
  • Zeilinger, Gabriel: Rechnung – Schrift – Serie. Der Überlieferungsbeginn der Windsheimer Stadtrechnungen 1393/94 und Möglichkeiten ihrer Analyse. In: Reichsstadt und Geld. Hg. von Michael Rothmann und Helge Wittmann (Studien zur Reichsstadtgeschichte . Bd. 5), Petersberg 2018, S. 269-280.